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LG Potsdam, 23.06.2009 - 5 T 408/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Restschuldbefreiung im Falle der Verletzung von Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht durch Verschweigen der Übernahme von Geschäftsanteilen und Geschäftsführertätigkeiten im Insolvenzverfahren
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 16.02.2009 - 35 IN 35/02
- LG Potsdam, 23.06.2009 - 5 T 408/09
- BGH, 15.04.2010 - IX ZB 175/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und …
Auszug aus LG Potsdam, 23.06.2009 - 5 T 408/09
Es ist nicht Aufgabe des Schuldners, seine Verhältnisse zu bewerten und vermeintlich uninteressante Positionen zu verschweigen (vgl. BGH, ZInsO 2007, 96 ).Wie bereits ausgeführt, ist es nicht Sache des Schuldners, seine Verhältnisse zu bewerten und vermeintlich uninteressante Positionen zu verschweigen (vgl. BGH, ZInsO 2007, 96 ).